Alterserweiterte Gruppe

Alterserweiterte Gruppen

In den alterserweiterten Gruppen werden Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum vollendeten viertel Lebensjahr betreut , in Ausnahmefällen auch bis zum Schuleintritt.

Insgesamt können in vier Gruppen bis zu 64 Kinder aufgenommen werden. Kinder unter drei Jahren werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen doppelt gezählt , die Höchstzahl beträgt pro Gruppe 16 Kinder.

Jede alterserweiterte Gruppe wird von einer gruppenführenden Pädagogin geleitet und von einer pädagogischen Fachkraft oder Zusatzkraft unterstützt.

Es können bei entsprechendem Bedarf eine oder mehrere Gruppen als Integrationsgruppen geführt werden.

Betreuungsmodelle der alterserweiterten Gruppen :

  • Halbtagsbetreuung mit oder ohne Mittagessen bis 12:30 Uhr
  • Halbtagsbetreuung mit Mittagessen und Nachmittagsbetreuung bis 14:00 Uhr
  • Ganztagsbetreuung mit Mittagessen und Nachmittagsbetreuung bis 17:00 Uhr

Mehr Informationen erhalten Sie im jeweiligen Betriebskonzept, im pädagogischen Konzept sowie in der Hausordnung.