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1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG

Medieninhaber:

Gemeinde Puch bei Hallein

Herausgeber:

Gemeinde Puch bei Hallein
Ansprechperson: Bürgermeisterin Barbara Schweitl
Adresse: Halleiner Landesstraße 111, 5412 Puch bei Hallein
Telefon: +43 6245 80694
Fax: +43 6245 77477
E-Mail: gemeinde@puchbeihallein.gv.at 

Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:

Die Homepage der Gemeinde Puch bei Hallein bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Gemeinde Puch bei Hallein.

Bilder/Fotos

Sofern nicht anders angegeben, stammen diese von der Gemeinde Puch bei Hallein und verfügt diese über sämtliche diesbezüglichen Rechte.

2. Kundmachung gem. § 13 AVG

Schreiben an die Gemeinde Puch bei Hallein richten Sie bitte an folgende Adresse:
Gemeinde Puch bei Hallein
Halleiner Landesstraße 111
5412 Puch bei Hallein

Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.

Telefon und Fax

Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer +43 6245 77477. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer +43 6245 80694 während der Amtsstunden zur Verfügung.

E-Mail

Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Postadresse gemeinde@puchbeihallein.gv.at der Gemeinde Puch bei Hallein.

Für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Puch bei Hallein können folgende Formate verwendet werden:

  • Dokument
    PDF *.PDF
    MS Office Word *.DOC, *.DOCX
    MS Office Excel *.XLS, *.XLSX
  • Grafik
    Graphics Interchange Format *.GIF
    Joint Photographic Experts Group Format *.JPG *.JPEG
    Tagged Image File Format *.TIF *.TIFF
    Portable Network Graphic Format *.PNG


Amtsstunden/Parteienverkehr

Amtsstunden: Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen am Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr, Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Mittwoch von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr.

Zu den vorgenannten Zeiten stehen Ihnen die MitarbeiterInnen am Gemeindeamt für persönliche Anliegen und Auskünfte zur Verfügung. Am Mittwochnachmittag (16:00 – 18:00 Uhr) sowie am Freitagvormittag (08:30 – 12:00 Uhr) sind die jeweiligen Abteilungen jeweils mit mindestens einem/einer MitarbeiterIn besetzt (Journaldienst).

Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.

Keine Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten an Freitagen, Feiertagen sowie am 24. Dezember und am 31. Dezember.

3. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Gemeinde Puch bei Hallein angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde Puch bei Hallein keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.

Sowohl die Zurverfügungstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie des Marken- und Musterschutzes.

Die auf den Internetseiten der Gemeinde Puch bei Hallein wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Gemeinde Puch bei Hallein als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.

Wir verwenden ChatGPT zum Erstellen von Inhalten (Entwerfen, Verändern, Kürzen und Korrekturlesen von Texten) für die Amtliche Mitteilung "Wir im Dorf" und die Homepage der Gemeinde Puch bei Hallein. Die Nutzung dieser Anwendung dient lediglich als Hilfsmittel, keinesfalls werden gänzlich von künstlicher Intelligenz generierte Texte für unsere Beiträge übernommen.

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FotoCopyrightQuelle
Ein Gebäude auf einem Hügel an einem See mit Bäumen© Tourismusverband Puch
Ein Gebäude mit einem Berg im Hintergrund© Tourismusverband Puch
Ein Gebäude mit einem Turm, umgeben von Schnee und Bergen© Tourismusverband Puch
ein grasbewachsenes Feld mit Bergen im Hintergrund© Tourismusverband Puch
Ein Schild im Schnee© Tourismusverband Puch
Ein weißes Gebäude mit einem Berg im Hintergrund© Tourismusverband Puch
EinbrecherBild von Ricinator / PixabayPixabay.com
Eine Brücke über einen Fluss© Tourismusverband Puch
Eine Brücke über einen Fluss mit Bäumen und Bergen im Hintergrund© Tourismusverband Puch
eine Brücke über einen Fluss mit Schnee und Bäumen an der Seite© Tourismusverband Puch

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Gemeinde Puch bei Hallein

Aktuelle News

Gemeindeinformation

Familienfest

Die Gemeinde Puch bei Hallein bedankt sich herzlich bei der Arbeiterkammer Salzburg, den mitwirkenden Vereinen für ihre vorzügliche Verköstigung, sowie dem gesamten Organisationsteam für die hervorragende Durchführung des Familienfestes. 

Ein rotes Dreiecksschild mit einer Person, die ein Loch gräbt,

Ab dem 15.06.2026 finden voraussichtlich Straßenbauarbeiten in einem Teilabschnitt der Jägerwirtstraße statt. 


Information

Aufgrund des Betriebsausfluges der Gemeindebediensteten bleibt das Gemeindeamt am Freitag, den 12.06.2026, geschlossen. 

Gemeindeamt

Die Gemeinde Puch bei Hallein sucht ab sofort einen Sachbearbeiter beziehungsweise eine Sachbearbeiterin für die Bauverwaltung.

Straßensperre

In der Zeit von 09.03.2026 bis 31.07.2026 ist die Alte Wiestalstraße im Bereich zwischen der Brücke über den Steindlbach (etwa 300 m nördlich der Liegenschaft Alte Wiestalstraße 3) und der Kreuzung Schönbauernweg aufgrund von Bauarbeiten nicht passierbar.

Spielplatz Parkweg

Anlässlich der Bauarbeiten zur Erweiterung des Kindergartens ist eine zeitweise Sperre des am Parkweg gelegenen Spielplatzes notwendig.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Tennengau Shuttle

Das Tennengau Shuttle verstärkt den öffentlichen Verkehr in Puch, Oberalm, Adnet und Krispl und macht so Teile der vier Gemeinden noch besser erreichbar.

Schwimmen Kinder

Voraussetzung: Kinder, die bereits schwimmen können (mind. eine Bahn ohne Hilfsmittel), und ihre Technik verbessern oder schneller werden möchten.

Mindestalter 7 Jahre 

Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Datei.

Schwimmen Kinder

Voraussetzung: Die ersten positiven Wassererlebnisse sind gesammelt. 

Mindestalter 5 Jahre.

Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Datei.

sportliche Kinder

Nähere Infos finden Sie in der beigefügten Datei oder direkt über den Link.

Frauenspaziergang

Frauenspaziergang in Puch

8. April, 17:30 – Treffpunkt VS Puch, 1 x pro Monat - immer am 2. Mittwoch: 8.4.  |  13.5.  |  10.6.  |  8.7.  |  12.8. 

Die April-Runde: Gemütlicher Spaziergang (ca. 60 Min.) durch die Au Richtung Urstein und wieder zurück zur Volksschule in Puch (gut mit Öffis erreichbar)

Ganz unkompliziert, ohne Anmeldung – einfach kommen und mitgehen.

Pressebild Shuttle-Buchung mit neuer App

Die Salzburg Verkehr Shuttles erfreuen sich großer Beliebtheit, jetzt folgt der nächste wichtige Schritt:...