Änderung bei Personalausweis- und Reisepassanträgen

Veröffentlichungsdatum19.06.2017Lesedauer1 MinuteKategorienAmtstafel

Bis dato wurden die Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen im Bürgerservice der Gemeinde entgegengenommen und in der Folge an das Passamt der Bezirkshauptmannschaft Hallein weitergeleitet.

Seit nunmehr sieben Jahren wird diese Serviceleistung freiwillig und ohne jede Gegenleistung durch die Gemeinde Puch bei Hallein erbracht. Da der Zeitdruck auf die in der Gemeindeverwaltung tätigen MitarbeiterInnen gerade in den letzten Jahren durch die Verlagerung einer ganzen Reihe von Aufgaben stetig zugenommen hat und hieramts sämtliche Personalressourcen zur Erledigung der sogenannten „Pflicht-aufgaben“ benötigt werden, hat sich die Gemeinde Puch bei Hallein dazu entschieden, die Entgegennahme von Personalausweis- und Reisepassanträgen mit 30.06.2017 einzustellen. Das bedeutet für Sie, dass Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen seit 01.07.2017 direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein (Schwarzstraße 14, 5400 Hallein) einzubringen sind.

Aus den genannten Gründen ersuchen wir um Verständnis für die gegenständliche Entscheidung und bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Verständnis.

Amtsleiter Mag. Thomas Schwaiger