Hundehaltung

Meldepflicht

Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen einer Woche ab Beginn der Haltung zu melden. 

Hiezu verwenden Sie das einschlägige Formular (Antrag Anmeldung Hundehaltung). Der Meldung sind der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis und die Bestätigung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung beizuschließen.

Darüber hinaus weisen wir auf die verpflichtende Registrierung Ihres Hundes in der bundesweiten Heimtierdatenbank hin.

Bei Fragen zur Meldepflicht wenden Sie sich an Frau Michaela Klaffenböck (Leiterin Bürgerservice) oder Frau Stefanie Krispler (Sachbearbeiterin Bürgerservice).


Leinenpflicht und Hundekot

Im gesamten Gemeindegebiet besteht eine Leinen- oder Maulkorbpflicht. Hundehalter sind darüber hinaus verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) zu beseitigen.

Nähere Informationen finden Sie in der einschlägigen Verordnung (Verordnung - Hundehaltung).

Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich an Frau Michaela Klaffenböck (Leiterin Bürgerservice) oder Frau Stefanie Krispler (Sachbearbeiterin Bürgerservice).


Hundeabgabe

Nähere Informationen finden Sie in der einschlägigen Verordnung (Hundeabgabe-Verordnung) sowie der jeweils gültigen Tarifübersicht

Bei Fragen zur Hundeabgabe wenden Sie sich an Frau Bettina Magodi-Beer (Sachbearbeiterin Finanzverwaltung).